Autos, Küchen und Gewürze Justiz versteigert Diebesgut im Internet

Düsseldorf (RP). Über die Internetseite justiz-auktion.de können seit Anfang des Jahres auch Gerichtsvollzieher in NRW gepfändete Gegenstände versteigern. Für deutlich mehr Objekte als auf den bislang üblichen Präsenz-Auktionen findet sich dort ein Käufer.

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Die Justizbehörden haben ein Problem: Ihre Asservatenkammern quellen über. In den Lagern stapeln sich Diebesgut, das den rechtmäßigen Besitzern nicht mehr zugeordnet werden kann, und andere beschlagnahmte Gegenstände. Bislang versuchten die Behörden, auf Präsenzversteigerungen die Objekte an den Mann zu bringen und so Geld in die leeren Kassen des Staates zu spülen — mit eher mäßigem Erfolg.

Die Gerichtsvollzieher im Land plagen vergleichbare Sorgen. Für sie lohnt es sich schon lange nicht mehr, geringwertigere Gegenstände wie Fernseher oder Computer bei den Schuldnern zu pfänden. Solche Objekte lassen sich kaum noch derart gewinnbringend versteigern, dass der Erlös zum einen die Kosten für die Versteigerung und deren Termin-Ankündigung deckt, zum anderen den Schuldner entlastet sowie die Ansprüche der Gläubiger befriedigt.

Bisher kamen nur Insider

Nun will die Justiz durch Versteigerungen im Internet das Problem aus der Welt schaffen. Auf der Seite justiz-auktion.de bieten Staatsanwaltschaften und seit Anfang diesen Monats auch Gerichtsvollzieher Schnäppchen an. Die Palette reicht von Luxusarmbanduhren über Gebrauchtwagen, Handys, Parfüm und Jeans bis hin zu Kaffeemaschinen oder Druckern. Auch ein Teil einer Küchenzeile ist im Angebot.

Die Neusser Gerichtsvollzieherin Birgit Raukes ist erleichtert, dass sie die neue, "zeitgemäße" Versteigerungsform per Internet nutzen kann. "Damit wird ein viel größeres Potential an Interessenten erreicht. Die Chancen, einen Gegenstand versteigern zu können, steigen enorm", sagt die 41-Jährige. In der "größeren Reichweite" sieht auch Hans-Joachim Klein, Leiter des Projektes "Justiz-Auktion" im Justizministerium von Nordrhein-Westfalen, den entscheidenden Vorzug der Versteigerung im Internet. "Bislang waren die Auktionen in den Pfandkammern eher nichtöffentliche Termine, zu denen immer wieder nur Insider erschienen", berichtet der Projektleiter.

Mitmachen ist ganz einfach

An den Justiz-Auktionen im Internet beteiligen sich neben den Staatsanwaltschaften und Gerichtsvollziehern aus Nordrhein-Westfalen inzwischen auch die aus den Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Hamburg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. "Wir hoffen, dass sich die übrigen Bundesländern ebenfalls bald anschließen", sagt NRW-Projektleiter Hans-Joachim Klein. Laut seinen Angaben werden derzeit etwa 500 bis 600 Objekte auf der Justiz-Auktionsseite angeboten. Bis zu 100 Interessierte seien zeitgleich "online", um nach Schnäppchen zu stöbern.

Das Mitsteigern ist einfach. Nach der Registrierung kann man sich unter seinem Benutzernamen und Passwort einloggen und Gebote abgeben. Angst vor einem Datenklau müssen sich die Bieter dabei nicht machen "Die Justiz-Auktion ist eine Versteigerungsplattform, auf der die Justiz Gegenstände unter für alle sicheren Bedingungen anbietet", sagt NRW-Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter.

Endlich die Rolex an den Mann gebracht

Interessierte können auf der Seite unter Kategorien wie Bekleidung, Schmuck, Fahrzeuge, Elektronik, Spielzeuge, Sport/Freizeit oder Werkzeuge gezielt suchen. Für jedes Objekt ist ein Startgebot festgelegt, das meist weit unter dem tatsächlichen Wert liegt — bei Schmuckstücken wird beispielsweise lediglich der Goldwert verlangt. Ferner wird die Zeit angezeigt, die dem Bieter bis zum Ende der Versteigerung noch bleibt. Zudem gibt es eine detaillierte Beschreibung des Objektes, und die Entwicklung der Gebote kann eingesehen werden. Auch Fragen an den Verkäufer (Gerichtsvollzieher oder Staatsanwaltschaft) sind per E-Mail oder Telefon möglich. Wer mitsteigert, kann sich per E-Mail darüber informieren lassen, wenn von anderen Interessenten neue Gebote abgegeben werden. Meist laufen die Auktionen etwa über einen Zeitraum von 14 Tagen. Entscheidend sind stets die letzten Minuten vor Schluss der Versteigerung — dann gilt es, das höchste Gebot abzugeben.

Die Neusser Gerichtsvollzieherin Birgit Raukes hat bislang positive Erfahrungen mit der Internet-Auktion gemacht. Eine wertvolle Rolex-Armbanduhr und einige Ringe, die sie auf mehreren Präsenz-Auktionen vergeblich angeboten hatte, versteigerte sie im Internet gleich im ersten Anlauf. Und nicht nur für Luxusgüter findet die Gerichtsvollzieherin im Internet leichter Interessenten. "Dank der Internet-Auktion, die kaum Kosten verursacht, aber über die man viel mehr Interessenten erreicht, lohnt es sich auch wieder, TV-Geräte, Computer oder Kaffeemaschinen zu pfänden — das kommt den Schuldnern wie auch den Gläubigern zu Gute."

(RP)
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