Illegale Downloads Abmahn-Kanzleien nehmen Flüchtlinge ins Visier

Düsseldorf · Das deutsche Urheberrecht wird für Flüchtlinge und ihre Helfer zunehmend zum Problem. Wegen illegaler Downloads von Filmen werden sie laut einem Medienbericht von spezialisierten Kanzleien immer häufiger abgemahnt. Das Problem: Viele wissen gar nicht, dass sie gegen das Recht verstoßen.

Richtig mit Abmahnungen umgehen
Infos

Richtig mit Abmahnungen umgehen

Infos
Foto: dpa, Boris Roessler

Während in Deutschland Verstöße gegen das Urheberrecht wie illegale Downloads von Filmen und Musik immer wieder hohe Strafzahlungen nach sich ziehen, ist die Benutzung von dubiosen Tauschbörsen in anderen Ländern an der Tagesordnung und hat dort häufig auch keine Konsequenzen. Wie das Technik-Fachmagazin "c't" berichtet, stoßen deshalb offenbar immer mehr Flüchtlinge ungewollt an die Grenzen des deutschen Urheberrechts.

Das Magazin berichtet über mehrere spezialisierte Rechtsanwälte, die demnach immer häufiger mit Fällen zu tun haben, in denen Flüchtlinge von Abmahn-Anwälten eine Rechnung geschickt bekommen haben — oder in denen Flüchtlingshelfer ein Problem bekommen, weil die Flüchtlinge ihren Internetzugang mitbenutzen.

Als konkreten Fall nennt "c't" den Syrer Mohamad S. Er wohnt in einem Dorf bei Hannover, nutzt dort das WLAN seines Nachbarn mit. Mohamad S. wusste jedoch nicht, dass die allermeisten Film-Tauschbörsen im Netz in Deutschland illegal sind, lud diverse Filme herunter und verbreitete sie weiter. Die Rechnung dafür bekam laut "c't" der Nachbar im Februar: 815 Euro sollte er bezahlen, weil Mohamad S. den Film "Margos Spuren" heruntergeladen hatte.

In Deutschland ist durch die sogenannte Störerhaftung in so einem Fall immer der Betreiber des WLANs verantwortlich - auch wenn er selbst gar nichts davon wusste. Auch wenn Mohamad S. also den Film heruntergeladen hatte: Zahlen musste der Nachbar, dem das WLAN gehört.

Wie "c't" weiter berichtet, war im konkreten Fall die auf Abmahnungen spezialisierte Münchener Kanzlei Waldorf-Frommer verantwortlich und vertrat damit das Filmstudio Twentieth Century Fox Home Entertainment. Die Kanzlei äußerte sich demnach auch zum konkreten Fall.

Zum Zeitpunkt der Abmahnung könne ein Mandant nicht wissen, welchen sozialen oder wirtschaftlichen Hintergrund der jeweilige Anschlussinhaber habe, wird die Rechtsanwältin und Kanzlei-Gesellschafterin Katja Nikolaus zitiert. "Sobald uns glaubhaft kommuniziert wird, dass es sich um einen Härtefall handelt, nehmen wir darauf angemessen Rücksicht — bis hin zum Totalerlass der Forderung", teilte sie laut Bericht mit.

Laut "c't" gibt es in der Tat Fälle, in denen eine Abmahn-Forderung um mehrere hundert Euro verringert werden konnte. Deutlich wird jedoch ein weiteres Mal: Wer andere sein WLAN mitbenutzen lässt, kann ohne Absprachen und Kontrollen schnell selbst in die Bredouille geraten.

(hebu)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort