"Recht auf Vergessen" Google widersetzt sich Lösch-Wünschen der Datenschützer

Paris · Der Suchmaschinenbetreiber Google verweigert sich der Aufforderung der französischen Datenschutzbehörde CNIL, das in Europa vorgeschriebene "Recht auf Vergessen" weltweit umzusetzen.

 Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass Google Links zu unangenehmen Dingen aus der Vergangenheit der Nutzer aus den Suchergebnislisten löschen muss.

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass Google Links zu unangenehmen Dingen aus der Vergangenheit der Nutzer aus den Suchergebnislisten löschen muss.

Foto: dpa, jsl bjw mda

"Während das Recht auf Vergessen nun in Europa Gesetz sein mag, ist es global kein Gesetz", teilte das Unternehmen am Donnerstag auf seinem europäischen Blog mit.

Europas Bürger können Google unter bestimmten Bedingungen dazu verpflichten, Links zu unangenehmen Dingen aus ihrer Vergangenheit aus den Suchergebnislisten verschwinden zu lassen. Dies hatte der Europäische Gerichtshof im vergangenen Jahr so entschieden. Das Unternehmen löscht in diesen Fällen aber nur die Einträge aus den europäischen Versionen seiner Suche - über die Versionen anderer Länder sind die Informationen weiter zugänglich. Die CNIL hatte Google Mitte Juni formell aufgefordert, diese Einträge weltweit zu löschen.

Das Unternehmen kommentierte nun, dies sei eine "beunruhigende Entwicklung". "Wir glauben, dass kein Land die Autorität haben sollte, zu kontrollieren, auf was jemand in einem anderen Land zugreifen kann", hieß es in der Stellungnahme. Man habe die CNIL daher aus Prinzip gebeten, die Aufforderung zurückzuziehen.

(dpa)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort