Gerichtsurteil Facebook muss in Betrugsfall Nutzerdaten offen legen

New York · Facebook darf die Durchsuchung der Statusmeldungen von fast 400 Nutzern des sozialen Netzwerks in einem Betrugsfall nicht blockieren. Das entschied ein Berufungsgericht am Dienstag in New York. Arbeitnehmer hatten ihre Berufsunfähigkeit vorgetäuscht, der Betrug ließ sich anhand ihrer Facebook-Profile beweisen.

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Die Richter sagten nach ihrem Urteil jedoch auch, dass sie das Unbehagen des sozialen Netzwerks wegen der umfangreichen Bitte von Staatsanwälten verstünden.

Es geht um massiven Betrug bei Berufsunfähigkeitsrenten. "In vielen Fällen widersprachen Anhaltspunkte auf den Facebook-Accounts direkt den Lügen, die die Beschuldigten der Sozialversicherung erzählt haben", sagte die Bürosprecherin des Bezirksstaatsanwaltes, Joan Vollero, am Dienstag. 381 Befugnisse halfen, den Betrugsfall von pensionierten Polizisten und Feuerwehrmännern aufzudecken. 108 Verdächtige haben sich bislang schuldig bekannt.

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Foto: dapd, Margarethe Wichert

Manche der Verdächtigen schrieben auf Facebook, dass sie Hubschrauber geflogen oder ins Ausland gereist sind. Manche berichteten auf dem Netzwerk davon, dass sie Martial Arts betrieben hätten. Die Richter schrieben in ihrem Urteil, Facebook könne mehr persönliche Informationen beinhalten als das eigene Haus von jemandem. Nur 62 Personen seien bislang angeklagt worden.

Das einstimmige Gerichtsurteil treibt keine neuen Informationen in die Hände der Staatsanwaltschaft. Facebook hat schon früher Rechtsstreitigkeiten verloren und die Daten bereits übergeben. Der Fall wurde allerdings genauestens von sozialen Medien, Datenschützern und Rechtsvertretern beobachtet. Konzerne wie Google, Twitter und andere Online-Unternehmen schlugen sich auf die Seite von Facebook.

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Foto: afp, JUSTIN SULLIVAN

Facebook teilte mit, es werde seine Möglichkeiten abwägen, den Kampf in der Angelegenheit fortzuführen. Das Unternehmen glaube weiterhin, dass es verfassungswidrig sei, wenn die Regierung die Möglichkeit habe, Informationen von Nutzern unbegrenzt abrufen zu können. Dies werfe Fragen nach dem Schutz der Privatsphäre auf.

(ap)
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