"Sind deine Freunde schon bei Facebook?" Gericht untersagt Einladen-Funktion

Berlin · Der Bundesgerichtshof hat Facebook die ungefragte Zusendung von Einladungsmails über die "Freunde finden"-Funktion seiner Webseite untersagt. Mit den Nachrichten an Personen, die nicht als Facebook-Mitglieder registriert seien, verstoße das Unternehmen gegen das Verbot belästigender Werbung.

 Facebooks E-Mail-Einladungen gelten als belästigende Werbung.

Facebooks E-Mail-Einladungen gelten als belästigende Werbung.

Foto: dpa, lus tba fpt

Das entschied das Gericht in seinem am Donnerstag veröffentlichten Urteil. Geklagt hatten der Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände. Über die "Freunde finden"-Funktion können Facebook-Mitglieder ihre Mailadressen in den Datenbestand von Facebook importieren.

Das Landgericht Berlin hatte der Klage gegen diese Funktion stattgegeben. Nun scheiterte Facebook mit seiner Revision auch vor dem Bundesgerichtshof. Dieser entschied, die Einladungsmails seien Werbung, auch wenn ihr Versand durch den bei Facebook registrierten Benutzer ausgelöst werde.

Schließlich handele es sich um eine von Facebook bereitgestellte Funktion, mit der Dritte auf das Angebot aufmerksam gemacht werden sollten. (BGH I ZR 65/14) Die Mails würden vom Empfänger nicht als private Mitteilung des Facebook-Nutzers, sondern als Werbung verstanden, entschied das Gericht.

Außerdem bemängelte es eine Täuschung der Nutzer. Denn der im ersten Schritt des Registrierungsvorgangs eingeblendete Hinweis "Sind deine Freunde schon bei Facebook?" kläre nicht darüber auf, dass die vom Nutzer importierten Kontaktdaten ausgewertet würden und ein Versand der Einladungsmails auch an Personen erfolge, die noch nicht bei Facebook seien.

Die unter dem Verweis "Dein Passwort wird von Facebook nicht gespeichert" hinterlegten weitergehenden Informationen könnten die Irreführung nicht ausräumen, weil ihre Kenntnisnahme nicht sichergestellt sei.

(REU)
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