Entscheidung des EuGH Grenzüberschreitende Massenklage gegen Facebook unzulässig

Luxemburg · Rückschlag für den Datenschützer Max Schrems: Der Europäische Gerichtshof hat dessen geplante grenzüberschreitende Massenklage gegen Facebook in Österreich für unzulässig erklärt.

 Der Datenschützer Max Schrems im Jahr 2015 bei einem Verfahren vor dem EuGH.

Der Datenschützer Max Schrems im Jahr 2015 bei einem Verfahren vor dem EuGH.

Foto: dpa, pt fgj

Der Datenschützer Max Schrems darf demnach dort nicht im Namen Tausender ausländischer Nutzer - darunter 5000 aus Deutschland - gegen das soziale Netzwerk vor Gericht ziehen. Dies entschieden die obersten EU-Richter am Donnerstag in Luxemburg.

In eigener Sache dürfe der Österreicher Schrems jedoch sehr wohl in seiner Heimat gegen den Internetgiganten klagen, obwohl Facebook seinen europäischen Sitz in Irland hat, erklärte der EuGH weiter. (Rechtssache C-498/16). Schrems könne den "Verbrauchergerichtsstand" an seinem österreichischen Wohnort in Anspruch nehmen könne. Seine Verbrauchereigenschaft gehe nicht dadurch verloren, dass er sich auch beruflich mit dem Datenschutz bei Facebook beschäftigt und hierzu Vorträge hält und Bücher publiziert.

Den Verbrauchergerichtsstand könnten Verbraucher aber nur persönlich nutzen, Sammelklagen sind also nicht möglich. Ansprüche anderer Facebook-Nutzer könne Schrems daher nicht geltend machen.

Der Dauerstreit des Aktivisten gegen das soziale Netzwerk geht damit in die nächste Runde. Schrems hatte schon 2011 in Irland Beschwerde gegen Facebook eingelegt, weil er dem Netzwerk Datenschutzverstöße vorwirft. Da die irische Datenschutzbehörde binnen drei Jahren nicht entschied, zog er 2014 in Österreich vor Gericht. Seitdem wird über Zuständigkeiten gestritten.

Schrems: Bis zu 25.000 Facebook-Nutzer wollten sich Klage anschließen

Schrems beruft sich auf das Recht als Verbraucher, in der Heimat statt im Ausland gegen international tätige Konzerne zu klagen. Dieses bestätigte der EuGH jetzt auch. Eine Facebook-Klage als Verbraucher in Österrreich auch im Namen ausländischer Nutzer sei hingegen nicht möglich, entschieden die obersten EU-Richter.

Dieser Klage wollten sich nach Schrems' Worten bis zu 25.000 Facebook-Nutzer aus mehreren Ländern anschließen, darunter mehr als 5000 aus Deutschland.

Schrems hatte in seinem Dauerstreit mit Facebook 2015 bereits mit einem anderen Verfahren vor dem EuGH Furore gemacht: Damals kippte das Gericht die sogenannte Safe-Harbor-Vereinbarung der EU zur Datenübertragung in die USA.

(das/dpa/AFP)
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