"Safe Harbour"-Abkommen EuGH fällt Grundsatzurteil zu Facebook-Daten

Luxemburg · Sind Daten von EU-Bürgern in den USA sicher und dürfen daher weitergeleitet werden? Über diese Frage urteilt am heutigen Dienstag der Europäische Gerichtshof (EuGH). Das Grundsatzurteil könnte weitreichende Folgen haben – nicht nur für Facebook, sondern auch für andere Internetkonzerne.

 Der Österreicher Max Schrems hatte die Klage angestoßen.

Der Österreicher Max Schrems hatte die Klage angestoßen.

Foto: dpa, lof

Sind Daten von EU-Bürgern in den USA sicher und dürfen daher weitergeleitet werden? Über diese Frage urteilt am heutigen Dienstag der Europäische Gerichtshof (EuGH). Das Grundsatzurteil könnte weitreichende Folgen haben — nicht nur für Facebook, sondern auch für andere Internetkonzerne.

Im Streit zwischen dem österreichischen Datenschutz-Aktivisten Max Schrems und Facebook will der EuGH in Luxemburg am heutigen Dienstag sein Urteil verkünden. Strittig ist, ob Daten, die von der europäischen Facebook-Zentrale in Dublin in die USA übermittelt werden, dort ausreichend geschützt sind. Schrems bezweifelt dies und will erreichen, dass der irische Datenschutzbeauftragte den Datentransfer verbietet. Nach einem — für die Richter allerdings unverbindlichen — EuGH-Rechtsgutachten wäre dies nach EU-Recht zulässig.

Nach EU-Recht dürfen personenbezogene Daten nur dann in Drittländer übermittelt werden, wenn sie dort "angemessen" geschützt sind. Im Juni 2000 hatte die EU-Kommission entschieden, dass dies in den USA gewährleistet ist und das Land daher als solcher sogenannter sicherer Hafen gilt. Weil dieser Entscheidung Absprachen mit den USA vorausgingen, wird sie auch als "Safe Harbor"-Abkommen bezeichnet.

Die Europa-Zentrale von Facebook übermittelt die Daten ihrer europäischen Nutzer zumindest in Teilen an Server in den USA. Mit seiner Klage verlangt Schrems vom irischen Datenschutzbeauftragten, dies zu unterbinden. Nach den Enthüllungen von Edward Snowden sei davon auszugehen, dass die Daten dort nicht wirklich geschützt sind und dem Zugriff des US-Geheimdienstes NSA unterliegen. Der Datenschutzbeauftragte hatte dies mit dem Hinweis abgelehnt, nach der Kommissionsentscheidung reiche der Datenschutz in den USA aus.

Nach Überzeugung eines einflussreichen Rechtsgutachters am EuGH, dem sogenannten Generalanwalt Yves Bot, sind die nationalen Datenschutzbeauftragten an diese Entscheidung aber nicht gebunden. In seinem Gutachten betonte er am 23. September die hohe Bedeutung des Datenschutzes und einer unabhängigen Kontrolle durch die nationalen Behörden. Der irische Datenschutzbeauftragte sei daher berechtigt, die Sicherheit der Facebook-Daten eigenverantwortlich zu prüfen und aus dem Ergebnis seine eigenen Konsequenzen zu ziehen.

Dabei steht nach Überzeugung Bots das Ergebnis allerdings eigentlich bereits fest. Die massive und breite Datenüberwachung durch US-Geheimdienste verstoße gegen die EU-Grundrechtscharta.

Aber auch ganz unabhängig vom NSA-Skandal hätte die Kommission ihre "Safe-Harbor"-Entscheidung gar nicht treffen dürfen, so Bot weiter. Das Oberste Irische Gericht ebenso wie die Kommission selbst hätten festgestellt, dass für EU-Bürger kein wirksamer Rechtsschutz bezüglich der Verwendung ihrer Daten in den USA besteht. Das sei mit den Grundrechten auf Datenschutz und Achtung des Privatlebens unvereinbar.

An diese Überzeugungen sind die Richter des EuGH bei ihrer Entscheidung am Dienstag nicht gebunden. Die Regel, dass sie den sogenannten Schlussanträgen der EuGH-Generalanwälte meist folgen, gilt bei politisch heiklen Verfahren seltener.

Max Schrems ist Jurist und betreibt mehrere Verfahren gegen Facebook. 2012 gründete er die Initiative "Europe versus facebook". "Wir wollen wissen ob unsere Rechte gegen einen IT-Giganten wie Facebook durchsetzbar sind, oder ob unsere Grundrechte nur auf dem Papier existieren", erklärt die Organisation auf ihrer Homepage europe-v-facebook.org.

(AFP)
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