"Google Street View" Bürger können sich gegen Google wehren

Düsseldorf/Hannover (RPO). Bürger müssen die Aufnahme undVeröffentlichung von Bildern im Internetdienst "Google Street View"nicht hinnehmen. Wie Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter(CDU) am Mittwoch mitteilte, gibt es ein Widerspruchsrecht gegenüberdem Internet-Dienst, sofern sich Menschen durch die Aufnahmen vonGebäuden, Straßen und Plätzen in ihrem Persönlichkeitsrecht verletztsehen.

Ostereier in Google Street View
10 Bilder

Ostereier in Google Street View

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"Mir wäre es lieber gewesen, wenn es ein generelles vorherigesZustimmungserfordernis der Berechtigten für alle Aufnahmen durchGoogle Street View gegeben hätte", sagte die Ministerin bei ihremBesuch auf der Computermesse CeBIT 2010 in Hannover. "Da aber nun dieAufnahmen existieren und Google Street View sein Angebot in diesemJahr auch in Deutschland starten will, rate ich allen Betroffenen,die Bilder sorgfältig zu prüfen und gegen eine Veröffentlichungvorzugehen, sofern sie sich hierdurch beeinträchtigt sehen", fügtesie hinzu.

Seit Februar 2005 bietet Google seinen Nutzern den Dienst "GoogleMap" an. Dieser ermöglicht es, Orte, Straßenbezüge oder Hotels onlinezu suchen, um deren Position dann auf einer Karte von derErdoberfläche über Satelliten- und Luftbilder im Internet anzuzeigen.Derzeit ist Google in Deutschland unterwegs, um Straßenzüge für denzusätzlichen Internetdienst "Street View" zu filmen. DieseVorgehensweise stößt bei Datenschützern auf Kritik.

(DDP/felt)
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