Auskunft über Konteninhaber EuGH lockert Bankgeheimnis bei Internetstraftaten

Luxemburg · Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat das Bankgeheimnis bei Internetstraftaten gelockert. Werden auf Internetplattformen gefälschte Waren verkauft, können geschädigte Rechteinhaber von der Bank Auskunft über den Konteninhaber verlangen.

Bankgeheimnis bei Internet-Straftaten von EuGH gelockert
Foto: dpa, jhe cr wst

So heißt es in einem am Donnerstag in Luxemburg verkündeten Urteil. Den Ausgangsfall hatte die deutsche Firma Coty Germany angestoßen, die Lizenzinhaberin des Parfums Davidoff Hot Water ist. Sie verlangte von der Sparkasse Magdeburg Auskunft über einen Konten-Inhaber, der auf einer Internetplattform Fälschungen des Parfums angeboten hatte. Die Sparkasse verweigerte die Auskunft unter Berufung auf das Bankgeheimnis.

Der damit befasste Bundesgerichtshof (BGH) legte den Fall dann dem EuGH vor. Die Luxemburger Richter entschieden nun, dass das Recht des geistigen Eigentums in solchen Fällen stärker wiegt als der Schutz personenbezogener Daten. Banken und Sparkassen können sich demnach nicht mehr auf ihr Bankgeheimnis berufen.

(AFP)
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