Vorsicht bei Internet-Downloads 10.000 Euro Strafe oder Gefängnis

Düsseldorf (RP). Nutzern von Internet-Tauschbörsen drohen ab sofort härtere Strafen, weil das verschärfte Urheberrecht in Kraft tritt. Wer Musik oder Filme aus dem Netz lädt, muss genau auf die Quelle achten.

 Wer Musik oder Filme aus dem Netz lädt, sollte besonders vorsichtig sein.

Wer Musik oder Filme aus dem Netz lädt, sollte besonders vorsichtig sein.

Foto: Jens Schierenbeck, gms

Geldstrafen bis 10.000 Euro, Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren oder Schadenersatzklagen: In dieser Spanne bewegen sich Strafen gegen Internetnutzer, die gegen das verschärfte Urheberrecht verstoßen. Wer zu privaten Zwecken eine CD kopiert, darf das zwar weiterhin tun, allerdings gelten insbesondere für das Herunterladen von Filmen oder Musik neue Regeln.

Offensichtlich rechtswidrige Angebote aus Internet-Tauschbörsen wie Kinofilme dürfen seit Jahresbeginn weder heruntergeladen, noch als Privatkopie vervielfältigt werden. Damit hat sich die Rechtslage deutlich verschärft, erklärt ein Sprecher des Internetbranchenverbandes Bitkom. Bislang galt das Verbot nur für das Angebot derartiger Filme. Jetzt gilt es explizit auch für den Download der "rechtswidrig hergestellten Vorlagen".

Nach einer Erhebung der Gesellschaft für Konsumforschung (GfK) nutzen 7,5 Millionen Deutsche regelmäßig Internet-Tauschbörsen. Der Bitkom-Sprecher rät Nutzern daher zu besonderer Vorsicht. "Um solche Tauschbörsen zu nutzen, muss man in der Regel Teile der eigenen Festplatte für andere Nutzer zugänglich machen. Wer den falschen Klick macht, öffnet vielleicht unbewusst sein Musik-Archiv und macht damit urheberrechtlich geschützte Werke öffentlich zugänglich. Das ist strafbar."

Fast alle DVDs haben Kopierschutz

Eindeutig verboten ist auch die Umgehung eines Kopierschutzes. Eine direkte Kopie nach Knacken des Schutzes gilt als Raubkopie und kann mit bis zu fünf Jahren Haft geahndet werden. Strafbar macht sich auch, wer eine offensichtlich unrechtmäßige Kopie weiter vervielfältigt. Gebrannte Spielfilme sollten immer misstrauisch machen, da fast alle DVDs einen Kopierschutz haben. Bei Filmen, die für die Kinos angekündigt, aber noch nicht angelaufen sind, ist die Legalität grundsätzlich zweifelhaft.

Bislang hatten die Tonträgerunternehmen keinen Auskunftsanspruch gegen die Internetprovider, ihnen die jeweilige Nutzeridentität zu verraten, um direkt rechtliche Schritte gegen die Person einzuleiten. Jetzt sieht das Gesetz einen unmittelbaren Auskunftsanspruch der Tonträgerunternehmen vor. Allerdings darf eine Auskunft nur auf Grund einer richterlichen Anordnung erteilt werden. Laut Rechtsexperten können die Forderungen der Unternehmen, Agenturen oder Künstler unterschiedlich ausfallen.

Die Musik- und Filmindustrie kann Schadenersatz verlangen. Die damit noch verbundenen Anwaltskosten können existenzbedrohend wirken. Weil sich jedoch meist der verursachte Schaden nicht genau beziffern lasse, verlange die Industrie je nach Anzahl illegaler Downloads einen Pauschalbetrag zwischen 3000 und 10.000 Euro. Bitkom rät auch bei vermeintlichen Urlaubsschnäppchen zur Vorsicht, weil es sich um professionell gemachte, täuschend echt wirkende Raubkopien handeln könnte.

Das verschärfte Urheberrecht verbietet jedoch nicht jegliches Kopieren. Privatnutzer dürfen weiterhin Familienmitgliedern oder Freunden einen Musik-Mix brennen oder Sicherungskopien anfertigen, solange sie dabei den Kopierschutz nicht umgehen. Allerdings ist nur eine begrenzte Zahl von Kopien für den Eigenbedarf zulässig. Eine feste Grenze gibt es nicht. Vor Jahren hat die Rechtsprechung maximal sieben Kopien erlaubt. Wichtig ist, dass der Nutzer über die Originale verfügt oder sich diese auf legalem Wege beschafft hat.

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