RP Plus Das freie Internet ist in Gefahr

Düsseldorf · Das internationale Anti-Piraterie-Abkommen ACTA soll den Kampf gegen digitale Raubkopien vorantreiben. Tatsächlich aber werde damit das Internet nach und nach zensiert, behauptet die Netzgemeinde. Wer hat Recht?

Protestmärsche gegen ACTA-Abkommen
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Das internationale Anti-Piraterie-Abkommen ACTA soll den Kampf gegen digitale Raubkopien vorantreiben. Tatsächlich aber werde damit das Internet nach und nach zensiert, behauptet die Netzgemeinde. Wer hat Recht?

Es kann jeden treffen. Denjenigen, der eben noch auf ein lustiges Baby-Foto bei Facebook aufmerksam gemacht hat. Oder den, der gestern bei Youtube ein amüsantes Tier-Video hochgeladen hat, das sich nun schon 50.000 Leute angesehen haben. Oder den, der bei Twitter einen interessanten Blog-Eintrag verlinkt hat. Sie alle könnten in den nächsten Wochen Anwalts-Post bekommen. Der Inhalt: eine Abmahnung wegen begangener Urheberrechtsverletzung. In ähnlicher Form geschehen 230.000 Mal im vergangenen Jahr in Deutschland.

Wer im Internet surft und dabei soziale Netze und Multimedia-Plattformen nutzt, bewegt sich in einer rechtlichen Grauzone. Viele digitalen Kulturgüter wie Musik, Fotos und Videos sind urheberrechtlich geschützt, werden aber dennoch im Internet verbreitet, ohne dass die Urheber daran verdienen. Experten sind sich darum einig, dass ein neues Urheberrecht für das Internet her muss. Doch wie soll das aussehen?

Vertragsschluss hinter verschlossenen Türen

Die öffentliche Debatte darüber wollte die internationale Unterhaltungsindustrie umgehen. Zu groß schien die Gefahr, dass am Ende ein Konsens gestanden hätte, der für die beteiligten Unternehmen nicht allzu lukrativ gewesen wäre. Darum ließ die Musik- und Filmindustrie ein Paket schnüren, das die europäischen Politiker in aller Stille unterzeichnen sollten. Beinahe wäre dies sogar gelungen.

Am 16. Dezember 2011 hat der Fischereiausschuss des EU-Rats bei seiner Sitzung in Japan das internationale Anti-Piraterie-Abkommen ACTA unterzeichnet. Es ist nicht unüblich, dass in EU-Gremien Gesetzesvorlagen von fachfremden Politikern beschlossen werden, wenn die Thematik unstrittig ist. In diesem Fall aber verdeutlicht das Prozedere, dass die EU-Mitgliedsstaaten im Begriff sind, einen völkerrechtlichen Vertrag zu beschließen, über den sie nicht abschließend in Kenntnis gesetzt sind und von dem wesentliche Teile noch überhaupt nicht ausgearbeitet sind.

Ein Indiz dafür: Nachdem neben Neuseeland und den USA bereits 22 europäische Staaten das Abkommen unterzeichnet hatten, wuchs der öffentliche Protest der Netzgemeinde — und die Ratifizierung geriet ins Stocken. Erst verweigerten Polen, Lettland und Tschechien ihre Unterschrift, dann zog auch Deutschland sein angekündigtes Einverständnis zurück.

Bundesregierung rudert zurück

Einen Tag vor bundesweit angekündigten Protesten kündigte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) in der vergangenen Woche an, eine juristische Prüfung der Verträge abwarten zu wollen. Aus Protest gegen die Intransparenz des Verfahrens trat der zuständige Berichterstatter im EU-Parlament in der vergangenen Woche von seinem Posten zurück. Und am Mittwoch erklärte die EU-Kommission, den Text dem Europäischen Gerichtshof zur Prüfung vorzulegen. Eine klare Positionierung sieht anders aus.

Warum wehrt sich die Netzgemeinde so sehr gegen Acta? Einer der Kritikpunkte ist die Entstehung des weitreichenden Schriftstücks. Warum wurden die Verträge hinter verschlossenen Türen ausgehandelt? Warum saßen Apple, Google, Microsoft und die Filmindustrie Hollywoods am Verhandlungstisch, aber kein einziger Vertreter der Nutzer oder der Weltorganisation für geistiges Eigentum? Und warum wurde das Abkommen in aller Stille im fernen Japan ausgerechnet vom Fischereiausschuss getroffen?

Kernstück der Kritik ist aber der Inhalt des Schriftstücks, das künftig Europa, Japan, den USA und zahlreiche weitere Staaten einen einheitlichen Umgang mit Urheberrechtsverletzungen bringen soll. Erst nachdem eine erste Version des Textes geleakt und von Hackern ins Netz gestellt worden war, wurde die endgültige Version öffentlich gemacht. Der Inhalt des Schreibens schürt seitdem Horrorvisionen der Netz-Aktivisten von Anonymous: Acta zufolge sollten künftig alle Aktivitäten des Internetnutzers überwacht und aufgezeichnet werden. Acta sorge dafür, dass die Internetprovider bei Verdacht eines Gesetzverstoßes die Kundendaten an die Unterhaltungsindustrie weitergeben müssen und dem User die Internetverbindung kappen würden. Doch nur ein Teil dieser Befürchtungen entspricht der Wahrheit.

Drohen Youtube und Twitter das aus?

Fakt ist: Wenn alle Videos gelöscht werden, bei denen die Unterhaltungsindustrie Ansprüche geltend machen könnte, wären Plattformen wie Youtube undenkbar. Wenn die Verlinkung eines Artikels erst auf seinen Wahrheitsgehalt überprüft werden muss, würde es Twitter bald nicht mehr geben. Doch das Anti-Counterfeiting Trade Agreement (Acta) würde bei Inkrafttreten die deutsche Gesetzeslage nicht wesentlich verändern. Zu diesem Schluss kommt der Kölner Medienanwalt Christian Solmecke, der das Abkommen analysiert hat. Allerdings lasse das Abkommen den Staaten Freiraum, Internetnutzer künftig zu überwachen und zu kontrollieren. "Acta ermöglicht den Staaten alle Möglichkeiten. Da die Formulierungen sehr schwammig sind, lässt sich dort viel hinein interpretieren", sagt Solmecke.

So könnten Internetanbieter künftig verpflichtet werden, die Kontaktdaten von Usern bei einem Anfangsverdacht weiterzugeben. In Artikel 27 I,II werden in einer Fußnote mögliche "Rechtsmittel gegen Internetprovider" angesprochen. Der Klartext: Sollte beispielsweise die Musikindustrie einen Anfangsverdacht gegen einen Internetuser haben, dass dieser illegal Musik heruntergeladen hat, könnte der Internetanbieter aufgefordert werden, die Kontaktdaten des Users weiterzugeben, um gerichtlich gegen ihn vorzugehen. "Das ist in begrenzter Form bereits heute der Fall" sagt Solmecke. "Schließlich sind die Provider befugt, die Daten der Nutzer aus technischen Gründen sieben Tage lang zu speichern. Allerdings könnte mit Acta eine Rechtsverletzer-Datenbank nötig werden — ein Schritt, der gleich in mehrfacher Hinsicht mit dem Grundgesetz kollidieren würde.

"Acta legt die Regulierung der Meinungsfreiheit in die Hände privater Unternehmen"

Der zweite Teil der Acta-Vereinbarung gilt der Prävention von Straftaten im Internet. In Artikel 27, III verpflichten sich die Teilnehmerländer darauf hinzuwirken, dass die Provider zu Gunsten der Rechteinhaber "mitarbeiten". Sprich: Die Unterzeichnerstaaten müssten Internetprovider auffordern, mit der Film- und Musikindustrie Verträge abzuschließen, in denen Sperren, Filter und Leitungsüberwachungen installiert werden, damit User sich gar nicht erst auf illegalen Pfaden im Internet bewegen können. "Damit legt Acta die Regulierung der Meinungsfreiheit in die Hände privater Unternehmen", kritisiert Markus Beckedahl von der Plattform Digitale Gesellschaft. Schließlich kämen entsprechende Maßnahmen der Provider einer Zensur gleich — und der Internetanbieter würde zum Hilfssheriff. Ein Horrorszenario für jeden Blogger. "Die Meinungsfreiheit würde eingeschränkt werden, Blogs, Magazine, ganze Portale würden verschwinden", sagt Blogger Marcel Winatschek.

Doch wer glaubt, das Handelsabkommen betreffe nur das Internet, irrt sich. Die Hilfsorganisation "Ärzte ohne Grenzen" wehrt sich ebenfalls gegen Acta — aus einem ganz anderen Grund: Das Abkommen richtet sich auch gegen Raubkopien in der realen Welt. Produktfälschungen sollen häufiger kontrolliert und in allen Teilnehmerstaaten einheitlich geahndet werden. Davon betroffen wären auch sogenannte Generika, preisgünstige Nachahmerpräparate, mit denen in den Entwicklungsländern Aids behandelt wird. Generika könnten mit Acta der Produktpiraterie zugeordnet werden, wenn beispielsweise das Ettikett ähnlich dem des Originalproduktes ist. "80 Prozent der Medikamente, die wir verwenden, werden in Indien produziert. Nun will die Europäische Kommission den Hahn zudrehen", heißt es in einem Aufruf der Hilfsorganisation.

Ob das Abkommen tatsächlich umgesetzt wird oder auf der Zielgeraden doch noch gestoppt wird, ist unklar. Am Mittwoch soll im Außenhandelsausschuss des EU-Parlaments über Acta erneut diskutiert werden. In Brüssel arbeitet man aber auch bereits an Plan B: Die Neuauflage der Direktive zur Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte (IPRED) könnte beinhalten, was bei Acta derzeit auf Widerstand stößt: Provider sollen einschreiten, wenn ihre Kunden verdächtig sind, etwas Illegales zu tun. Sie sollen abmahnen und sperren.

Demonstrationen in 50 deutschen Städten

Am heutigen Samstag sind darum erneut in mehr als 50 deutschen Städten Proteste angekündigt. Das Ziel der Demonstranten: Anstelle das Internetuser mit rechtlichen Strukturen von vorgestern zu kriminalisieren, sollte besser das Urheberrecht reformiert werden. "Dass man von tollen neuen Filmen liest, diese dann aber über Monate nicht legal erwerben kann, ist nicht nur die dämlichste aller Zumutungen der Filmindustrie, sondern auch entgangener Umsatz", schreibt Deutschlands bekanntester Blogger Sascha Lobo.

Tatsächlich hinken die Film- und Musikindustrie den aktuellen Entwicklungen des Internets Zeit hinterher. Hierzulande, wo sich die gebührenfinanzierten öffentlich-rechtlichen Sender eine juristische Schlacht mit den Zeitungsverlegern um die Nachrichten-Hoheit im Netz liefern, spitzt sich das Problem zu. Die vor einem Jahr gegründete "Content Allianz" aus Film- und Fernsehindustrie, dem Buchhandel sowie Gema, ARD und ZDF wird nicht müde zu betonen, wie wichtig Acta für die beteiligten Unternehmen sei. Medienkritiker und Blogger Stefan Niggemeier kommentierte die kürzlich herausgegebene Pressemitteilung der Content Allianz als "Versuch, sich vor dem Ertrinken zu bewahren, in dem sie sich gegenseitig umklammern und das Wasser beschimpfen."

Die Kernfrage lautet schließlich: Bezahlt jemand für Kulturprodukte im Internet? Anstatt den freien Zugang zu Informationen zu beschränken, müssten neue Verkaufsstrategien und Vertriebsangebote im Internet geschaffen werden, so die Argumentation der Acta-Gegner. Die juristisch einzige Möglichkeit in einem Rechtsstaat bleibt schließlich, bis zu einer umfassenden Klärung der Rechtslage die Bürgerrechte über Besitzansprüche zu stellen. Und damit den freien Zugang zum Internet gegenüber Einahmequellen der Unterhaltungsindustrie höherzustellen.

Als Lösung wird immer wieder ein Vorschlag genannt: Die Einführung einer Pauschale für die Internetnutzung ähnlich der bisherigen Leermedienababe. Wer heute eine Musik-CD kauft, zahlt dabei bereits einen pauschalen Centbetrag als Lizenzgebühr für die eventuelle Anfertigung legaler Privatkopien. Eine ähnliche Pauschale, die nach übertragenem Datenvolumen abgerechnet würde, halten Experten auch als Regelung für Lizenzgebühren für kulturelle Inhalte im Internet möglich. Sicherlich nicht ohne Protest der Blogger.

(seeg)
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