Austausch mit WhatsApp verboten Muss sich Facebook dem deutschen Datenschutz beugen?

Düsseldorf · Der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar untersagt Facebook und WhatsApp den Austausch von Nutzerdaten. Was bedeutet das genau? Sind deutsche User jetzt auf der sicheren Seite, was die Verwendung ihrer Daten angeht?

 Der Hamburger Datenschutzbeauftrage Johannes Caspar.

Der Hamburger Datenschutzbeauftrage Johannes Caspar.

Foto: dpa, lus vfd bra lof

Über 20 Milliarden Dollar hat Facebook 2014 für den Messengerdienst WhatsApp auf den Tisch gelegt. Dafür hat man sich eine riesige Nutzergemeinde eingekauft. Viel hat das soziale Netzwerk bislang jedoch nicht von WhatsApp profitiert.

Zwar hatte Facebook im Zuge der Übernahme erklärt, nie auf die Daten des Messengers zugreifen zu wollen, seine Meinung inzwischen aber wohl geändert. Geschehen sein dürfte das schon vor längerer Zeit, vor wenigen Wochen wurde es den Usern offiziell mitgeteilt.

Da poppte bei WhatsApp die Meldung auf, man beabsichtige, die Telefonnummer der User an Facebook weiterreichen zu wollen. Außerdem noch weitere Daten, die das in solchen Fällen gern gepriesene "Nutzererlebnis durch angepasste Werbung" bei Facebook deutlich verbessern sollten.

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Letzteres konnte man bis zum Stichtag 25. September ablehnen, die Weitergabe der Telefonnummer jedoch nicht. Genau das ist dem Hamburger Datenschutzbeauftragten ein Dorn im Auge.

Aus dem Grund hat er am Dienstag eine Verwaltungsanordnung gegen Facebook verhängt. Darin wird Facebook ab sofort untersagt, Daten von deutschen WhatsApp-Nutzern zu erheben und zu speichern. Außerdem wird der Konzern aufgefordert, bereits durch WhatsApp an das Unternehmen übermittelte Daten zu löschen.

Begründet wird das damit, dass WhatsApp und Facebook vor zwei Jahren öffentlich zugesichert hätten, Daten der Nutzer nicht miteinander auszutauschen. Das passiere nun aber doch und damit liege nicht nur eine Irreführung der Nutzer vor, sondern auch ein Verstoß gegen das nationale Datenschutzrecht. Es fehle zudem die Einwilligung der Nutzer zur Datenübermittlung. Die könne nicht nachträglich eingeholt werden, sagte die Behörde auf Anfrage unserer Redaktion.

Das Verbot, so erklärte die Behörde weiter, gelte ab sofort. Facebook könne vor dem Verwaltungsgericht Hamburg Widerspruch einlegen, das habe jedoch keine aufschiebende Wirkung. Die geforderten Schritte müssten trotzdem umgesetzt werden. Sollte Facebook der Anordnung nicht Folge leisten, könnten Zwangsgelder verhängt werden.

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Foto: Christoph Schroeter

So weit, so gut. Doch kriegsentscheidend wird die vor Gericht zu klärende Frage sein, ob der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar überhaupt für Facebook zuständig ist. Er selbst sieht das so, denn in der Hamburger Niederlassung des sozialen Netzwerks würden die gewonnen Daten verarbeitet, da von dort das deutsche Werbegeschäft koordiniert werde.

Wenig erstaunlich, dass man bei Facebook anderer Auffassung ist. Das europäische Geschäft werde aus Irland betrieben und daher sei der dortige Datenschutzbeauftrage zuständig. An die Adresse von Caspar gerichtet hieß es: "Facebook befolgt das EU-Datenschutzrecht." Man sei aber gerne bereit, mit dem Hamburger Datenschützer zu arbeiten, um seine Fragen zu beantworten und Sorgen zu zerstreuen.

Unterstützung bekommt Caspar vom Kölner IT-Anwalt Christian Solmecke. Der betont, er sehe in dem Vorgehen von Facebook und WhatsApp einen klaren Verstoß gegen deutsche Datenschutzgesetze. Der Nutzer müsse ausdrücklich der Übertragung der Daten zustimmen.

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"Ein voreingestelltes Häkchen in den AGB ist rechtswidrig", sagt Solmecke. Zudem müsse der Nutzer genau über den Umfang und die Nutzung der Daten informiert werden. Mitte des Monats hatten auch deutsche Verbraucherschützer WhatsApp wegen der Weitergabe der Telefonnummern an Facebook abgemahnt.

Es ist nicht das erste Mal, dass Datenschützer Caspar gegen ein großes US-Technologie-Unternehmen vorgeht. 2014 wollte er Google zwingen, keine Persönlichkeitsprofile seiner Nutzer anzulegen. Auch mit Facebook geriet er schon mehrfach aneinander. So wollte er durchsetzen, dass das soziale Netzwerk auch Anmeldungen mit einem Pseudonym erlaubt. Mit dem Ansinnen scheiterte er vor dem Hamburger Verwaltungsgericht.

Genau dort dürfte auch dieser Vorstoß des Datenschutzbeauftragen wieder landen. Es muss also die Verhandlung abgewartet werden, um schlussendlich sagen zu können, ob Facebook sich dem deutschen Datenschutzrecht wird beugen müssen.

(csr)
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