Nutzungsrechte Das Märchen von WhatsApp und dem Verkauf unserer Bilder

Düsseldorf · Seit einigen Tagen geistert eine Meldung durch soziale Netzwerke und durch die Medien: Im Kleingedruckten eignet sich WhatsApp nun das Recht an, alle verschickten Bilder kommerziell nutzen zu können. So mancher Nutzer fürchtet, private Urlaubsfotos in Werbeanzeigen wieder zu finden. Am Ende kommt es aber ganz anders.

Zehn WhatsApp-Alternativen
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Foto: dpa, abu htf

Es gibt viele gute Gründe, WhatsApp den Rücken zu kehren. Wer WhatsApp aber aus Angst boykottiert, dass die Firma künftig die eigenen Bilder verkauft, sollte noch einmal genauer in das Kleingedruckte blicken. Diese Befürchtung entpuppt sich als Märchen.

Tatsächlich sichert sich WhatsApp in seinen Nutzungsbedingungen umfangreiche Rechte. Das hat aber nichts damit zu tun, dass die Macher hinter der App auf neue Geschäftsmodelle hoffen.

Der Journalist Andreas Rickmann zeigt sehr gut in seinem Blog, dass sich die umstrittene Passage in den AGBs von WhatsApp gar nicht auf die Fotos oder Texte bezieht, die wir in der privaten Kommunikation oder in Gruppen-Chats teilen. Konkret geht es um das vom Nutzer hinterlegte Profilbild, dem aktuellen Profil-Status-Update (wie "bin im Kino") oder die Information, wann der Nutzer zuletzt online war. WhatsApp benötigt die Nutzungsrechte, um diese Daten anderen Nutzern zur Verfügung zu stellen. Hätte WhatsApp dieses Nutzungsrecht nicht, könnten sich Nutzer nicht die Profilbilder anderer Nutzer anschauen.

Interessant ist der Zeitpunkt, in der jetzt dieser Fall durch die Öffentlichkeit getrieben wird. WhatsApp befindet sich kurz vor der Übernahme durch Facebook. Das Bilder-Netzwerk Instagram musste im Dezember 2012 die gleichen Vorwürfe der kommerziellen Fotonutzung über sich ergehen lassen. Erst kurz zuvor ist auch dieser Dienst durch Facebook gekauft worden. Ähnliche Diskussionen gab es beim sozialen Netzwerk Tumblr (inzwischen von Yahoo gekauft) oder dem Bilderdienst Twitpic. Die zeitlichen Zusammenhänge lassen den Schluss zu, dass Webdienste ihre Geschäftsbedingungen in Sachen Nutzungsrechte präzisieren, wenn sie eine gewisse Größe erreicht haben. Gerade im Umfeld einer Übernahme ist es für sie an der Zeit die juristischen Grundlagen zuschaffen, um die sie sich zuvor nicht gekümmert haben. Gerade kleinere Startups kümmern sich zunächst lieber um eine funktionierende Plattform, als um das Kleingedruckte.

Der Digital-Experte Christoph Kappes kommt in seiner Analyse zu dem Schluss, dass WhatsApp die Nutzungsrechte braucht, um den normalen Betrieb seiner App auf rechtlich sauberen Boden zu stellen.

Jeder Nutzer von sozialen Netzwerken muss sich darüber im Klaren sein, dass er den jeweiligen Diensten umfangreiche und weltweite Nutzungsrechte der geposten Inhalte einräumt. Die Angst vor dem Verkauf der Daten oder dem Einsatz in Werbung ist aber unbegründet. Zwar ist dies rechtlich möglich, aber nicht zu erwarten.

"Dass sich WhatsApp, Instagram oder Facebook jetzt zum Stockarchiv wandeln, und die Bilder der Nutzer für Werbung verkaufen, ist einer der unwahrscheinlichsten Nutzungsfälle, der eintreten kann", schreibt Philipp Roth auf AllFacebook.de. "Alle Dienste haben andere Wege zur Monetarisierung und sind nicht darin interessiert, das Vertrauen ihrer Nutzer zu missbrauchen."

Was bei nach den unterschiedlichen Medienberichten und Reaktionen der Nutzer rund um die Nutzungsbedingungen von WhatsApp in den vergangenen Tagen wundert: Die Bedingungen sind gar nicht in den letzten Tagen verändert worden. Zuletzt hat WhatsApp seine "Terms of Service" im Juli 2012 verändert. Anscheinend hat es vorher niemand bemerkt.

(dafi)
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